Liebe Gäste,
wir begrüßen Sie herzlich im Schullandheim Bauersberg.
Hausordnung
Hausordnung im SLH Bauersberg
Damit sich auch die Gäste nach Ihnen ebenso wohl fühlen können, bitten wir Sie um Einhaltung folgender Hausordnung:
Grundsätzliches:
- Tragen Sie bitte in allen Gebäuden Hausschuhe.
Für Straßenschuhe stehen eigens vorgesehene Regale zu Verfügung. - Beziehen und richten Sie die Betten bitte selbst. Am Ende Ihres Aufenthaltes werfen Sie die abgezogene Bettwäsche in die bereitgestellten Wäschekörbe.
- Kehren und räumen Sie bitte zu Ihrem eigenen Wohlbefinden Wohnräume, Gänge und andere genutzte Räume (z.B. Klassenzimmer, Schuhraum, Werkraum) täglich.
- Wir legen Wert darauf, dass Abfälle wiederverwertet werden: Das Hauspersonal leert die Abfallbehälter auf den Gängen täglich (außer am Wochende).
WICHTIGER HINWEIS:
Auf Wanderungen oder Gängen in den Ort werden immer wieder Abfälle (z.B. Verpackungen) weggeworfen. Wir erhalten deshalb öfters Beschwerdebriefe. - Bitte mit Energie und Wasser sparsam umgehen!
- Nach dem Waschen sollten täglich zwei Schüler je Waschraum die Waschbecken reinigen.
- Bereiten Sie in den Wohn- und Schlafräumen aus hygienischen Gründen keine Speisen zu bzw. halten Sie keine Mahlzeiten ab.
- Der Küchendienst ist Schullandheimtradition. Er deckt den Tisch, räumt ihn ab und trocknet Geschirr sowie Besteck ab. Die Lehrkraft bzw. der Gruppenleiter benennt bitte jeweils hierfür Helfer (bis 35 Schüler 4 Helfer / über 35 Schüler 6 Helfer). Diese finden sich 15 Minuten vor den Mahlzeiten in der Spülküche ein. Die Anwesenheit einer Lehrkraft oder eines Gruppenbetreuers beim Tischdecken wird empfohlen.
Wichtig: Bitte die auf gesondertem Blatt beiliegende Hygienebelehrung nicht vergessen! - Folgende Richtzeiten haben sich bewährt:
- Frühstück: 08.00 Uhr
- Mittagessen: 12.00 Uhr
- Abendessen: 18.00 Uhr
- Mittagruhe: 13.00 Uhr - 14.00 Uhr
- Nachtruhe: 22.00 Uhr - 07.00 Uhr
Andere Zeiten können Sie in Ausnahmefällen mit dem Hausmeister bzw. der Küchenleitung absprechen. - Vor der Abreise bitten wir, alle Abfälle im Heim und auf dem Gelände zu beseitigen.
- Melden Sie bitte entstandene Schäden oder festgestellte Mängel beim Hausmeister. Die meisten Schäden decken Haftpflichtversicherungen ab.
- Am Abreisetag müssen die Schlafräume bis 8.00 Uhr besenrein gesäubert sein, damit sie für die nachfolgenden Klassen (Gruppen) gereinigt werden können.
Zu Ihrer Sicherheit: - Zu Ihrer Sicherheit geben wir Ihnen nach Ihrer Ankunft Informationen über das Verhalten in Notfällen sowie über bestimmte Regeln im Schullandheim.
- Offenes Feuer und Rauchen sind in allen Räumen des Schullandheimes ausnahmslos verboten. Dies gilt auch für Einzelzimmer von Lehr- und Aufsichtspersonen!
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet!
Ihrer Eigenverantwortung als Gruppenleiter unterliegt: - Das Benutzen von Radios, Recordern sowie Musikinstrumenten liegt im Ermessen der Lehrkraft bzw. des Gruppenleiters. Die übrigen Gäste dürfen aber nicht gestört werden.
- Gerne können Sie den Grillplatz benutzen. Das Personal des Schullandheimes hilft Ihnen bei der Organisation.
- Das Schullandheim bietet Ihnen mehrere Spiel- und Sportplätze. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und ohne Aufsicht durch das Schullandheim-Personal.
Wir bedanken uns auch im Namen der Nachbeleger für die Einhaltung der Hausordnung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Das Team vom Schullandheim Bauersberg
Belegungsbedingungen
Belegungsbedingungen für Beleger des SLH Bauersberg
1. Allgemeines:
- Das Schullandheim Bauersberg ist Eigentum der Stadt Schweinfurt, Betreiber ist die Schullandheim Hobbach-Bauersberg gGmbH mit dem Schullandheimwerk Unterfranken e. V. (SWU) als alleinger Gesellschafter.
- Vertragspartner bei Belegungen ist die Schullandheim Hobbach-Bauersberg gGmbH.
Erklärte Aufgabe des SWU ist es, ”...den verfassungsgemäßen Bildungsauftrag der bayerischen Schulen im Rahmen von Schullandheimaufenthalten im Regierungsbezirk Unterfranken...” (Satzung § 2 Abs 2) zu unterstützen.
Auszug aus der Satzung:
§ 2 Abs 4: ”... jugendgemäße Gemeinschaftserziehung, Erziehung zu verantwortlicher Haltung gegenüber der Umwelt und Erkennen ökologischer Zusammenhänge bei den Schülern und Jugendlichen zu fördern.”
§ 2 Abs 6: ”Der Verein stellt seine Einrichtungen auch für Maßnahmen der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung zur Verfügung.
2. Belegung:
- Einzelgäste (z. B. Wanderer) und Freizeitgruppen werden nicht aufgenommen; gewerbliche Reisebüros können nicht Vertragspartner werden.
- Belegungen erfolgen nur nach vorheriger Anmeldung und Zustandekommen eines schriftlichen Belegungsvertrages auf hauseigenem Formblatt.
Der Belegungsvertrag wird gültig, wenn die Zweitschrift rechtsverbindlich unterschrieben zum genannten Rücksendetermin an das Schullandheim zurückgegangen ist. Ansonsten wird der Belegungstermin weitergegeben. - Schulklassen und außerschulische Gruppen werden nur aufgenommen, wenn
- der Aufenthalt Bildungszwecken im Sinne der SWU-Satzung dient
- eine Institution (Schule, Verein o. ä.) offizieller Veranstalter ist
- ein verantwortlicher Leiter benannt werden kann, der für die Dauer des Aufenthalts anwesend ist
- bei größeren Gruppen genügend qualifizierte Aufsichtspersonen den Aufenthalt begleiten (ggf. männliche und weibliche Begleiter bei gemischten Gruppen) - Kleinere Schulklassen und außerschulische Gruppen können aus wirtschaftlichen Gründen erst ab einer Gesamtbelegerzahl des Hauses von mindestens 25 Personen angenommen werden.
Das Schullandheim behält sich grundsätzlich die Auslastung des Hauses durch die Belegung mit mehreren Klassen oder Gruppen vor. - Kleinere Unter- oder Überschreitungen der angemeldeten Klassen-/ Gruppenstärke sind dem Schullandheim rechtzeitig vor der Anreise anzumelden.
Bei Überschreitungen kann ohne Rücksprache keine Platzgarantie gegeben werden. - Abmeldungen / Rücktritte vom Belegervertrag müssen schriftlich und frühzeitig erfolgen, d. h. spätestens 10 Wochen vor dem Anreisetag. Sie müssen vom Schullandheimwerk schriftlich bestätigt sein.
- Wenn Abmeldefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der gemeldeten und der angreisten Gäste eine Minderung von mehr als 10% eintritt, so sind je Person und Tag als Entschädigung, die Übernachtungsgebühr und 20% des Verplegungssatzes zu zahlen. Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn in der betreffenden Zeit die Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
3. Preise:
- Es gilt die im Belegungszeitraum vorliegende, offizielle Preisliste. Frühzeitige Belegungen / Terminreservierungen gelten immer unter dem Vorbehalt geänderter Preislisten.
Abgeschlossene Belegungsverträge verlieren durch geänderte Preislisten nicht ihre Gültigkeit. - Die Herausnahme von Leistungen (z. B. Mahlzeiten) aus dem Tagessatz ist nur am An- bzw. Abreisetag möglich.
- Zusätzliche Mahlzeiten (z. B. Nachmittagskaffee) sind gesondert zu zahlen.
- Das Schullandheim ist nicht für ”Selbstversorger” eingerichtet.
4. Haftung:
- Für das Abhandenkommen von Gegenständen und für schuldhafte Beschädigung haftet der Veranstalter / Entsender der Klasse bzw. Gruppe. Die Beweislast für das Abhandenkommen und die Beschädigung trifft das Schullandheimwerk bzw. die Stadt Schweinfurt, die Beweislast für fehlendes Verschulden trifft den Veranstalter / Entsender der Klasse bzw. Gruppe.
- Der Abschluss einer Gruppenhaftpflicht für die Dauer des Schullandheimaufenthalts wird empfohlen.
Außer im Falle schuldhaften Verhaltens durch Bedienstete des Schullandheimwerkes haften die Schullandheim Hobbach-Bauersberg gGmbH und die Stadt Schweinfurt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung von Sachen der Gäste während der Dauer des Aufenthalts. Dies gilt auch für Fahrzeuge (einschließlich Inhalts) aller Art (auch Fahrräder), die auf dem Gelände des Schullandheimes abgestellt werden.
5. Hausrecht:
- Der Heimleiter und die Leitung des Studienhauses üben das Hausrecht im Auftrag der Schullandheim Hobbach-Bauersberg gGmbH aus.
In Abwesenheit des beiden Leitungen übernehmen dies die Mitarbeiter der Küche. - In Abwesenheit der in 5.1 genannten Personen (z. B. außerhalb der Geschäfts- und Arbeitszeit) übt im Notfall der Klassenlehrer / Gruppenbetreuer das Hausrecht aus.
- Das ”pädagogische Hausrecht” obliegt dem verantwortlichen Gruppenleiter. Er gestaltet die Ziele und Inhalte seines Aufenthaltes nach seinem pädagogischen Auftrag und Sachverstand. Dazu hat er ein Nutzungsrecht der räumlichen und pädagogischen Angebote des Schullandheimes. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten (z. B. Absprache mt anderen Belegern bzw. der Heimleitung oder Leitung des Studienhauses).
6. Jugendschutzgesetz:
- Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
7. Hausordnung:
- Die Hausordnung gehört zu den Belegungsbedingungen und ist somit Bestandteil des Belegungsvertrages.
- Der Veranstalter / leitende Gruppenbetreuer ist verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung durch seine Teilnehmer.
- Die Hausordnung wird auf einem eigenen Blatt aufgeführt.
8. Belegungsbedingungen:
- Die Belegungsbedingungen sind Bestandteil des Belegungsvertrages und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung bei Vertragsabschluss als vereinbart.
9. Gültigkeit:
- Die Belegungsbedingungen gelten ab dem 01.05.1992
Schullandheim Hobbach-Bauersberg gGmbH
Hinweise für Lehrkräfte
Hinweise für Lehrkräfte, Gruppenleiter und Beleger
Liebe Gäste,
die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, Ihren Aufenthalt im Schullandheim Bauersberg gut vorzubereiten und reibungslos durchzuführen. Die Hinweise ergänzen die Hausordnung.
Wir bitten Sie, alle Punkte mit Ihren Schülern bzw. Teilnehmern durchzusprechen und die erforderlichen Einteilungen und Vorbereitungen zu treffen.
1. Allgemeine Informationen:
- Jede Lehrkraft erhält für ihr Zimmer einen Schlüssel, der alle wichtigen Türen schließt.
- Am Anreisetag findet eine Besprechung mit den Lehrkräften statt.
- Sie sorgen dafür, dass am Abend die Außentüren abgesperrt und ggf. die Fenster geschlossen sind.
- Sie überwachen die Ausführung der den Schülern übertragenen Arbeiten.
- Die Klassenleiterinnen und –leiter gestalten den Unterricht und die Freizeit während des Aufenthaltes im Schullandheim nach eigenem Ermessen und führen die Aufsicht im Heim und auf dem Heimgelände.
2. Ankunft:
- Alle Schüler sammeln sich mit ihrem Gepäck im Eingangsbereich des jeweiligen Hauses.
- Nach dem Wechseln der Schuhe im Schuhraum erfolgt eine kurze Einweisung durch den Heimleiter.
- Anschließend kann die Bettwäsche in der Halle in Empfang genommen werden.
- Die Belegung der Zimmer erfolgt nach Plan, den die Lehrkräfte vorher bereits festgelegt haben.
- Waschsachen und Handtücher können im Waschraum verbleiben.
- Sämtliche Straßenschuhe kommen in die Schuhräume.
- Lebensmittel dürfen nicht mit auf das Zimmer genommen werden.
- Bei der Anreise auf vorhandene Schäden achten und beim Heimleiter melden.
- Es besteht absolutes Rauchverbot in allen Räumen des Schullandheimes.
Zur Beachtung:
Bei Wochenendbelegungen erfolgt die Einweisung des Gruppenleiters durch das Heimpersonal. Der Gruppenleiter ist für die Weiterleitung der Informationen an die Teilnehmer seiner Gruppe verantwortlich.
3. Küchendienst:
- Der Küchendienst erscheint 15 Minuten vor den Mahlzeiten in der Spülküche (bis 35 Schüler 4 Helfer / über 35 Schüler 6 Helfer). Dabei sollte eine Begleitperson immer anwesend sein.
- Das Essen wird mit dem Servierwagen ausgegeben, schmutziges Geschirr wird darauf zurückgestellt.
- Bevor Essen nachgeholt wird, erst bei den anderen Tischen nachfragen.
- Allergien und Krankheiten bitte vorher melden.
- Vegetarier und religiöse Essgewohnheiten bitte vorher melden.
4. Ordnung und Sauberkeit:
- In jedem Stockwerk befinden sich Besen und Schaufeln. Jede Zimmergruppe ist für die Sauberkeit und Ordnung selbst verantwortlich.
- Auf tägliche Sauberkeit auf den Fluren, in den Klassenzimmer, Schuhräumen und anderen genutzten Räumen sollte geachtet werden.
- Zwei Kinder sind für die Reinigung der Waschbecken zuständig.
- Die Abfälle werden gewissenhaft getrennt und in die vorgesehenen Behälter gegeben.
5. Verschiedenes:
- Telefonanrufe sollten die Schüler nur in dringenden Fällen und möglichst nur zu den Essenszeiten erhalten.
- Die Schüler können sich in mitgebrachte Trinkflaschen Tee abfüllen.
- Unser Haus verkauft zu festgesetzten Zeiten Getränke.
- Sollten Sie unseren Grillplatz nutzen wollen, so sprechen Sie vorher mit dem Hauspersonal die Organisation ab.
- Bei Schäden bitte sofort den Heimleiter informieren.
6. Abreise:
- Zum Schluss sollten Sie nochmals alle Zimmer, Schränke und Waschräume kontrollieren.
- Die Zimmer werden nach Räumung und Säuberung durch den Heimleiter abgenommen.
Für Ihre Bemühungen besten Dank.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.